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Bundesmittel für den öffentlichen Nahverkehr werden erhöht

Am 30.01.2020 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes sowie des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) beschlossen. Mit dem Regionalisierungsgesetz erhalten die Länder mehr Geld für die Finanzierung des Schienenpersonenverkehrs. Derzeit erhalten sie vom Bund jedes Jahr schon mehr als 8,6 Milliarden Euro. Die Mittel steigen dabei jährlich um 1,8 Prozent. Durch die Gesetzesänderung erhalten die Länder in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt rund 1,225 Milliarden Euro zusätzlich. Da auch diese Mittel um 1,8 Prozent jährlich steigen, erhöhen sich die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 um ca. 5,2 Milliarden Euro. Durch die zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel haben die Länder die Möglichkeit, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs attraktiver zu gestalten und die Fahrtgastzahlen zu erhöhen. Die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) werden von derzeit 332 Millionen Euro auf etwa 665 Millionen Euro im Jahr 2020 und auf eine Milliarde Euro ab 2021 aufgestockt. Die zusätzlichen Finanzmittel fließen in die Bestandssanierung von ÖPNV-Anlagen (z.B. Gleise) sowie in den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen Nahverkehrs (z.B. Straßenbahnen und U-Bahnen). Des Weiteren wird die Reaktivierung und Elektrifizierung von Schienenstrecken als eigenständiges Förderziel festgelegt.

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