Alle 68 Sekunden wird eine Frau in Deutschland Opfer von Gewalt. Auf diese alarmierenden Zahlen reagieren Union und SPD jetzt: Mit dem Gewaltschutzgesetz legt die Koalition den Gewalttätern die Fußfessel an und setzt ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. So wird der Schutz von Frauen und Opfern von Gewalt konkret und wirksam.
Familiengerichte können künftig die Überwachung des Aufenthaltsorts von Gewalttätern durch die elektronische Fußfessel anordnen.
Sie können Täter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen/ Gewaltpräventionsberatung verpflichten und Auskünfte aus dem Waffenregister einholen.
Außerdem: Wer gegen gerichtliche Schutzanordnungen – etwa Kontakt- oder Näherungsverbote oder die Anordnung einer elektronischen Fußfessel – verstößt, muss künftig mit höheren Strafen rechnen.
Artur Auernhammer: „Viele Betroffene häuslicher Gewalt schweigen aus Sorge, dass eine Anzeige die Gewalt nur noch verschlimmert. Genau diese Sorge werden wir den Opfern mit dem Gewaltschutzgesetz nehmen.“


