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Dürrehilfe des Bundes

Seit Monaten herrscht in Deutschland eine extreme Trockenheit, die unsere Landwirte teilweise sehr hart trifft. Vor allem die viehhaltenden Betriebe leiden darunter. Für Hilfsmaßnahmen bei außergewöhnlichen Naturereignissen sind generell die Länder zuständig. Einige Bundesländer haben bereits konkrete Hilfen für die betroffenen Betriebe beschlossen. Daneben wurden – unabhängig von spezifischen Länder- und Bundeshilfen – auch weitere Hilfsmaßnahmen ergriffen. Dazu gehören Liquiditätsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank und Pachtstundungen. Um ein Bund-Länder-Programm „Dürrehilfen“ auf die Beine zu stellen, hat der Bund die Länder gebeten, die bisherigen Schäden so konkret wie möglich darzustellen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner geht auf Basis dieser Daten davon aus, dass Finanzhilfen in Höhe von 340 Millionen Euro notwendig sein werden. Daraus ergäbe sich ein Anteil aus Bundesmitteln von etwa 150 bis 170 Millionen Euro. Antragsberechtigt seien laut der Ministerin Betriebe mit einem Naturalertragsrückgang um mindestens 30 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren, die dadurch in ihrer Existenz bedroht sind. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bundestagsabgeordneter Artur Auernhammer fordert: „Diese Hilfen sind keine Dauerlösung. Wir brauchen künftig ein solides Klimarisikomanagement. Dazu gehört beispielsweise eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Landwirte. Die Idee: Landwirtschaftliche Betriebe schaffen sich in guten Jahren Rücklagen, um sie bei Bedarf einzusetzen, das muss steuerrechtlich begleitet werden. Erforderlich wäre eine echte Zweckbindung als Liquiditätshilfe zur Krisenvorsorge. So könnte in guten Zeiten eigenverantwortlich für schlechte Zeiten vorgesorgt werden.“

Daneben wäre es möglich, ökologische Vorrangflächen für Futterzwecke freizugeben. Außerdem müsse über die steuerliche Behandlung einer Mehrgefahrenversicherung nachgedacht werden. Während beispielweise Versicherung gegen Sturm und Hagel nur mit 0,3 % Versicherungssteuer belegt sind, sind es bei Dürre 19 %.

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