Modernisierung des Wehrdienstes setzt auf Freiwilligkeit

Die Bundesregierung hat im Bundestag einen neuen Gesetzentwurf für den Wehrdienst vorgelegt. Dieser ist notwendig, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands voranzutreiben. Der in der ersten Lesung vorgestellte Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes soll die Grundlage dafür bilden. Anfangs wird auf die Freiwilligkeit der jungen Menschen gesetzt, sich für einen Grundwehrdienst zu entscheiden. Dieser wird attraktiv gestaltet, mit z. B. einer hohen Vergütung und anderen Extras.

Wehrdienstverweigerer müssen einen Ersatzdienst leisten. Wenn die freiwilligen Meldungen nicht ausreichen, um eine angemessene Truppenstärke zu erreichen, greifen verpflichtende Elemente. Deutschland hat dem NATO-Bündnis insgesamt 260.000 aktive Soldaten und 200.000 Reservisten zugesagt.

Klar ist aber auch, dass weitere Verhandlungen der Fraktionen CDU/CSU und SPD durchgeführt werden müssen, um vor allem die verpflichtenden Elemente genauer herauszuarbeiten. Das muss möglichst schnell geschehen, da der Gegner sich nur durch gut durchdachte, umgesetzte Lösungen abschrecken lässt.

Artur Auernhammer dazu: „Es ist wichtig, dass der Anfang jetzt getan ist, dennoch gibt es noch viel Klärungsbedarf im Bezug auf die verpflichtenden Elemente, die in Kraft treten sollen, wenn die Freiwillig-keit allein nicht ausreicht.“ Trotz des vorgestellten Gesetzentwurfs kann die allgemeine Wehrpflicht wieder aktiviert werden, wenn ein Spannungs- oder Verteidigungsfall dies erfordert. Dafür ist aber eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag notwendig.

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