In der Sitzungswoche Ende März wurde das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen verabschiedet. Konkret leistet dieses Gesetz, das die Berufe Arzt, Zahnarzt, Apotheker, wie auch Hebamme erfasst, einen entscheidenden Beitrag zur Verringerung des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen. Das hohe Versorgungsniveau, wie auch die Patientensicherheit bleiben dabei gewährleistet.
Für Personen mit einer ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Berufsqualifikation aus einem Dritt-staat wird die direkte Kenntnisprüfung künftig zum Regelfall. Das Gesetz zielt damit auf eine Verfahrensbeschleunigung und konkrete Entlastung insbesondere für Antrag-steller wie auch zuständige Stellen der Länder ab.
Zur Verabschiedung des Gesetzes äußert sich Artur Auernhammer: „Die schnelle Integration internationaler Fachkräfte in Heilberufen ist ein entscheidender Hebel gegen den Fachkräftemangel. Davon profitiert besonders auch die medizinische Versorgung auf dem Land. Denn indem wir Hürden für qualifizierte ausländische Fachkräfte abbauen, gewinnen wir genau die Unterstützung, die unsere Praxen und Apotheken vor Ort dringend brauchen.“


