Rentenpaket 2025: Stabilisierung und Vollendung der Mütterrente

Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 das Rentenpaket 2025 beschlossen. Ziel ist es, das Rentenniveau langfristig zu stabilisieren und mehr Gerechtigkeit für geleistete Kindererziehungszeiten zu schaffen. Ein Kernpunkt des Rentenpakets ist die Garantie, dass das Rentenniveau bis 2031 nicht unter 48 Prozent fällt. Damit bleibt die gesetzliche Rente eine verlässliche Grundlage im Alter.

Besonders wichtig ist die Vollendung der Mütterrente: Künftig werden für alle Kinder – unabhängig vom Geburtsjahr – drei Jahre Kindererziehungszeiten für die Rente angerechnet. Bisher galt dies nur für Kinder, die nach 1991 geboren wurden; für früher geborene Kinder wurden lediglich zwei Jahre berücksichtigt. Diese Ungleichbehandlung wird nun beendet. Rund zehn Millionen Menschen, vor allem Mütter, profitieren von dieser Gleichstellung.

Die CSU hat sich seit vielen Jahren für eine vollständige Anerkennung der Erziehungsleistung aller Eltern eingesetzt. Darüber hinaus enthält das Paket weitere Maßnahmen: eine arbeitsrechtliche Neuregelung erleichtert älteren Arbeitnehmern die Weiter-arbeit über das Renteneintrittsalter hinaus. Außerdem sollen steuerliche Anreize die betriebliche Alters-versorgung stärken. Mit einer neuen „Frühstart-Rente“ zahlt der Staat künftig für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein Vorsorge-Depot ein, um frühzeitig eine zusätzliche Altersvorsorge zu fördern. Das Rentenpaket 2025 soll im Herbst im Bundestag beraten werden und zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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