Sportfördergesetz: Auernhammer begrüßt die Neuaufstellung der Spitzensportförderung

Der Deutsche Bundestag hat Ende Mai in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für das neue Sportfördergesetz beraten. Mit dem Gesetz wird die Förderung des Spitzensports erstmals auf eine eigene gesetzliche Grundlage gestellt. Kernstück ist die neue Spitzensport-Agentur, eine unabhängige Stiftung, die die Förderung künftig aus einer Hand und nach klaren, potenzial- und erfolgsorientierten Kriterien steuern soll. Zugleich wird die Stellung der Athletinnen und Athleten gestärkt. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Sport und Ehrenamt überwiesen.

Artur Auernhammer wertet die Reform als wichtigen und zukunftsorientierten Schritt. „Unsere Athletinnen und Athleten gehören international zur Spitze! Unsere Förderstrukturen aber waren etwas in die Jahre gekommen. Mit dem Sportfördergesetz schaffen wir endlich ein transparentes System aus einer Hand, und gerade mit Blick auf die deutsche Olympiabewerbung ist diese Neuaufstellung genau die richtige Antwort. Jetzt wollen wir im parlamentarischen Verfahren noch einige kleine Verbesserungen vornehmen!“, so Auernhammer.

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