Verschiebung der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht

Die Wahl der Richterinnen und Richter an das Bundesverfassungsgericht ist eine der bedeutsamsten Aufgaben des Deutschen Bundestages. Die Maßstäbe, die an die Kandidatinnen und Kandidaten anzulegen sind, sind besonders hoch. Intensive Diskussionen, die von Zweifeln an der wissenschaftlichen Redlichkeit einer Kandidatin im Vorfeld der Wahlen am 11. Juli entstanden sind und in der Kürze der Zeit keiner gründlichen Prüfung unterzogen werden konnten, führten nach Verständigung der Koalitionspartner zu einer Absetzung der Richterwahlen. Die Unionsfraktion bedauert diesen Umstand, hält jedoch an dem Ziel der zügigen Nachbesetzung der offenen Richterstellen fest.

Dabei ist auch klar, dass die Wahl an das höchste deutsche Gericht nicht Gegenstand einer aufgeheizten politischen oder politisierten Debatte sein darf. Es braucht Verlässlichkeit, gegenseitiges Vertrauen und mit Blick auf die erforderliche 2/3 – Mehrheit eine breite demokratische Unterstützung, die in diesem Fall nicht bei allen drei Kandidaten gegeben war.

Zur Absetzung der Richterwahlen äußert sich Artur Auernhammer: „Die Absetzung der Richterwahlen war ein Schritt, der nicht leicht fiel. Dennoch müssen wir uns vor Augen halten, dass wir gegenüber dem höchsten deutschen Gericht eine besondere Verantwortung tragen. Integrität und Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten müssen außer Frage stehen. Sorgfalt geht hier vor Eile. Daher war der Schritt im Sinne eines sorgfältigen Verfahrens der richtige.“

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