Artur Auernhammer zum Volksbegehren Artenvielfalt: Gut gemeint, aber schlecht gemacht

MdB Artur Auernhammer warnt vor dem Volksbegehren Artenvielfalt, das an diesem Donnerstag in Bayern startet. Nach Meinung des Landwirtschafts- und Umweltpolitikers sei das Volksbegehren zwar gut gemeint,aber schlecht gemacht und greife vor allen Dingen viel zu kurz. „Natürlich ist der Erhalt der Artenvielfalt ein wichtiges Ziel“, so Auernhammer. Dies sei auch im Sinne der Bauern. Allerdings ziele das Volksbegehren zu einseitig auf Maßnahmen zu Lasten der Landwirtschaft.

„Die große Gefahr ist, dass insbesondere die kleinen, landwirtschaftlichen Betriebe langfristig aufgeben könnten“, befürchtet Auernhammer. Dabei seien es aber gerade diese Betriebe, die sich um den Naturschutz kümmerten. Denn bereits heute würde die Landwirtschaft einen enorm großen Beitrag im Sinne der Biodiversität leisten. Dies werde aber vom Volksbegehren überhaupt nicht berücksichtigt.Gerade in Bayern zeige sich aber, wie erfolgreicher Umwelt- und Naturschutz in Kooperation funktioniert. „Ich wäre froh, wenn das in anderen Bundesländern auch so gut laufen würde“, so Auernhammer.

So hat sich fast jeder zweite Landwirt in Bayern vertraglich dazu verpflichtet, über die gesetzlichen Regelungen hinaus, mehr für den Umwelt- und Naturschutz zu tun. Dies erfolgt über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder das Vertragsnaturschutzprogramm (VPN). Rund 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Bayern wird auf diesem Weg nach den Vorgaben der Agrarumweltprogramme gefördert. Honoriert wird dies über die zweite Säule der EU-Agrarpolitik. Durch die im Volksbegehren geplanten gesetzlichen Regelungen würde die förderrechtliche Grundlage für den finanziellen Ausgleich in den bayerischen Agrarumweltprogrammen wegfallen. „Damit würden wir gerade den Bauern schaden, die sich bereits jetzt um den Umwelt- und Naturschutz verdient machen“, so Auernhammer.

Darüber hinaus sei ein weitergehender Ansatz notwendig, als lediglich der Landwirtschaft einseitig Vorschriften zu machen. „Jeder einzelne kann seinen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt leisten“, führt Artur Auernhammer an. Dies gehe bei der Gestaltung von Privatgärten los, bis hin zum Verhalten bei zunehmenden Freizeitaktivitäten in umweltsensiblen Bereichen. Anstatt nach neuen Regelungen und Verboten zu rufen, sollten die bestehenden freiwilligen Kooperationen ausgebaut und gestärkt werden“, fordert Artur Auernhammer und verweist beispielsweise auf den „Blühpakt Bayern“ der im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht wurde und mit dem gemeinsam mit Landwirtschaft, Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichen Stellen eine Zunahme von Blühflächen erreicht werden soll.

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