Änderung des Direktzahlungsdurchführungsgesetzes

Anfang November wurde im Bundestag über eine Änderung des Direktzahlungsdurchführungsgesetzes und eine Erhöhung der Umschichtung der Mittel von der ersten in die zweite Säule der EU-Agrarförderung abgestimmt. Die Änderung des Gesetzes ist notwendig geworden, weil die Beratungen für den nächsten EU-Haushalt im Verzug sind. Das macht eine Übergangslösung für 2020/2021 notwendig. Wäre nicht gehandelt worden, hätte es gar keine Umschichtung gegeben und damit würden in der 2. Säule empfindliche Finanzlöcher entstehen. Das würde für zahlreiche Betriebe, die Agrarumweltmaßnahmen durchführen, Prämienkürzungen und Antragsstopps bedeuten. Der jetzigen Erhöhung der Umschichtung ist eine intensive Diskussion mit dem Koalitionspartner, der SPD, vorausgegangen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wäre eine Beibehaltung der Umschichtung in Höhe von 4,5 Prozent ausreichend gewesen. Möglich ist laut EU eine Umschichtung von bis zu 15 Prozent. Diese 15 Prozent wollte die SPD. Die einmalige Erhöhung auf 6 Prozent ist insofern ein Kompromiss. 75 Millionen Euro gehen damit in die zweite Säule. Festzuhalten ist, dass die erhöhte Umschichtung nur für das Jahr 2020 gilt. Ein Automatismus ist daraus nicht abzuleiten. Auch stellt der Beschluss keine Vorfestlegung der Umschichtung für die kommende GAP (2021-2027) dar. Für das vorgesehene Übergangjahr 2021, in welchem die Regelungen zur aktuellen GAP verlängert werden sollen, gilt die beschlossene Erhöhung nicht – auch nicht als Vorfestlegung oder Ausgangsbasis für anstehende Beratungen.

MdB Artur Auernhammer zur Änderung des Direktzahlungsdurchführungsgesetzes: „Als Kompensation konnten wir in den Haushaltsberatungen erreichen, dass ein 70-Millionen-Euro-Programm zum Nährstoffmanagement aufgelegt wird. Die Mittel stehen über drei Jahre (2020-2022) verteilt zur Verfügung. Damit möchten wir den Landwirten ausreichend Zeit für fundierte und langfristig wirksame Zukunftsentscheidungen für ihre Betriebe einräumen. Damit möchten wir u.a. über die GAK beispielsweise die Entwicklung neuer Techniken zur Separierung und zur Erhöhung der Nährstoffeffizienz und Transportwürdigkeit von Gülle sowie den Bau zur Erweiterung von Güllebehältern fördern. Auch fördern wir die Verbesserung von Analyseverfahren zur Bestimmung von Gülleinhaltsstoffen. Förderfähig sind außerdem Düngeberatungen und die Ansäuerung von Gülle mit Schwefelsäure. Wir erwarten von den Ländern die in der GAK vorgesehene Kofinanzierung der Bundesmittel, sodass am Ende sogar insgesamt 102 Mio. Euro für die Landwirtschaft zur Verfügung stehen.“

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