Eine langjährige Forderung der CSU wird endlich umgesetzt. MdB Artur Auernhammer erklärt dazu: „Durch eine Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs in der Sozialhilfe entlasten wir unterhaltspflichtige Kinder von pflegebedürftigen Eltern sowie unterhaltspflichtige Eltern von volljährigen behinderten Kindern. Auf ihr Einkommen darf künftig erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen werden. Das ist eine substanzielle finanzielle Entlastung der Betroffenen und ihrer Familien. Wir verkennen nicht die Befürchtungen der Kommunen über die künftige Kostenentwicklung des Gesetzes, die in der Sachverständigenanhörung sehr deutlich gemacht worden sind. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, dass die Bundesregierung bis zum Jahr 2025 eine wissenschaftliche Evaluation der im Gesetzentwurf enthaltenen Kostenfolgen vornimmt. Dann kommen alle Zahlen auf den Tisch. Über diesen Weg sollte der Gesetzentwurf auch für die Länder im Bundesrat zustimmungsfähig sein, im Interesse und zum Wohle der betroffenen Menschen. Mit der Entfristung und einer finanziellen Aufstockung der durch das Bundesteilhabegesetz eingeführten unabhängigen Teilhabeberatung sowie der Einführung eines Budgets für Ausbildung schaffen wir zudem weitere wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Beim Budget für Ausbildung haben wir als CSU ein wichtiges Anliegen der Wohlfahrtsverbände durchsetzen können. Wir geben Menschen mit Behinderungen, deren Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht gelingt und die zurück in die Werkstatt für behinderte Menschen wechseln, eine zweite Chance. Sie können sich dort beruflich neu orientieren. Zeiten eines Budgets für Ausbildung werden in diesen Fällen nicht angerechnet. Damit geben wir den Betroffenen einen zusätzlichen Anreiz, den Weg raus auf den allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt zu wagen. Zugleich erhält das neue Budget für Ausbildung einen wichtigen Impuls.