Auernhammer informiert zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses

Das erste Mal seit längerer Zeit tagte der Koalitionsausschuss. Noch in der Nacht wurden die Ergebnisse bekannt: Es wurde wieder viel beschlossen. „Es wurden wichtige Beschlüsse getroffen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch besser einzudämmen, aber auch eine Wahlrechtsreform wurde vereinbart“, fasst der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer die Ergebnisse zusammen. Das Kurzarbeitergeld wurde mit zielführenden Maßnahmen verlängert und zugänglicher gemacht. Es wurde die mögliche Bezugsdauer bis zum 31.12.2021 verlängert, die Sonderregelungen, dass kein negativer Arbeitszeitsaldo erforderlich ist sowie dass nur 10 % der Belegschaft eines Betriebes von einem Entgeltausfall betroffen sein müssen, gelten ebenso bis zum Ende des Jahres 2021. Auch wurde mit der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, die vollständig bis zum 30. Juni 2021 und vom 01. Juli Ende Dezember 2021 hälftig erstattet werden, eine weitere Entlastung beschlossen. Erhöhungen des Kurzarbeitergeldes auf 70 bzw. 77 % nach dem vierten und 80 bzw. 87 % nach dem siebten Monat werden für alle Beschäftigten gleichfalls bis zum 31. Dezember kommenden Jahres verlängert. Auernhammer dazu: „Das Kurzarbeitergeld stellt eine wichtige Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugleich dar. Die Verlängerung des Bezuges und der Erhöhungen sind daher besonders wichtig, um die Auswirkungen der Pandemie für jeden Einzelnen zu reduzieren. Jedoch muss hier auch die Sicherheit gegen Missbrauch gewährleistet werden.“ Eine digitale Bildungsoffensive, die zum einen aus 500 Mio. Euro für die Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten und zum anderen aus dem Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform besteht, soll die Durchführung und Qualität von Unterricht und Konferenzen verbessern. „Mit dem Kompromiss der Wahlrechtsreform, den die Große Koalition vereinbart hat, zeigt sie effektiv ihre Handlungsfähigkeit.“, bewertet Artur Auernhammer das Ergebnis des Koalitionsausschusses, „Zwar wirkt diese Lösung nicht aufregend, aber sie wird der großen Bedeutung unseres Wahlrechtes gerecht.“ Schon bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr wird eine Verrechnung von Überhang- mit Listenmandaten der gleichen Partei ermöglicht. Zudem bleiben bis zu drei Überhangmandate unausgeglichen, um einer weiteren Vergrößerung des Bundestages entgegenzuwirken. Eine Reformkommission, die noch in dieser Wahlperiode eingesetzt wird, soll weitere wichtige Fragen des Wahlrechts, die Frage des Wahlalters ab 16 Jahre, sowie zu der der Dauer der Legislaturperiode klären. Eine weitere wichtige Aufgabe dieser Kommission wird sein, eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen und Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit entwickeln. Zusammengesetzt ist diese Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie weiteren Mitgliedern.

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