Regelungen zum Insektenschutz im Kabinett – wichtige Änderungen in letzter Sekunde erzielt!
Am Mittwoch, den 10.02.2021, hat das Kabinett das sogenannte Insektenschutzgesetz und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beschlossen. Jetzt können die parlamentarischen Beratungen beginnen. „Nach langen und zähen Verhandlungen zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium ist das sogenannte Insektenschutzgesetz mit vielen Änderungen heute ins Kabinett gekommen. Diese Änderungen waren notwendig, da Bundesumweltministerin Svenja Schulze ursprünglich an der Realität vorbei einen Entwurf für ein Insektenschutzgesetz vorgelegt hat, das den Ruin für viele Bäuerinnen und Bauern bedeutet hätte“, erklärt Artur Auernhammer, agrarpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag. Weiterhin betont MdB Auernhammer: „Seit Wochen erreichen mich täglich viele Zuschriften von besorgten Bäuerinnen und Bauern. Im Referentenentwurf enthaltene Regelungen wie ein pauschales Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in FFH-Gebieten und in Vogelschutzgebieten hätten zu massiven, völlig unverhältnismäßigen und nicht zielführenden Einschränkungen in der Bewirtschaftung geführt. Am Ende der Verhandlungen konnte unsere Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner deutliche Verbesserungen für unsere Bäuerinnen und Bauern erzielen. Beispielsweise dürfen weiterhin auf landwirtschaftlichen Flächen, die in einem Vogelschutzgebiet oder FFH-Gebiet liegen, Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Auch sind Sonderkulturen wie Obst und Gemüse sowie Hopfen und Wein von Anwendungsverboten ausgenommen. Darüber hinaus sind Länderöffnungsklauseln aufgenommen worden, um bestehende landesrechtliche Regelungen nicht zu gefährden. Weiterhin möchte ich betonen, dass mir wichtig ist, dass kooperative Lösungen vor Ort grundsätzlich Vorzug vor dem Ordnungsrecht gegeben werden. In Bayern wurden bereits sehr gute Regelungen nach dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ getroffen. Wo aber Ordnungsrecht unumgänglich ist, muss für Land-und Forstwirte eine finanzielle Förderfähigkeit erhalten bleiben.“ Auch Alfons Brandl, Mitglied im Bayerischen Landtag und des dortigen Landwirtschafts-ausschusses, zeigt sich mit den Ergebnissen zufrieden: „Für uns ist nun wichtig, dass die in Bayern getroffenen Regelungen durch die neuen Regelungen nicht ausgehebelt werden. Das Pflanzenschutz-Verbot gilt bei Grünflächen und Wald, allerdings soll auch hier die Möglichkeit erhalten werden, bei entsprechendem Schädlingsbefall oder sonstigen begründeten Problemen Ausnahmen für den Einsatz zu bekommen. Die geplanten massiven ordnungsrechtlichen Maßnahmen, die Bundesumweltministerin Schulze einführen wollte, sind somit abgewendet. Vor diesem Hintergrund werden wir den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren sehr sorgfältig verfolgen.“