Der Bund hebt ab Januar 2021 die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro und die Übungsleiterpauschale von 2400 Euroauf 3000 Euro an, teilt der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer mit. Außerdem sollen Änderungen im Steuerrecht den Bürokratieaufwand deutlich verringern. Für Vereine mit weniger als 45.000 Euro Einnahmen im Jahr wird die gesetzliche Frist, in der die ihnen zur Verfügung stehende Mittel ausgeben werden müssen, abgeschafft. Die Umsatzfreigrenze für die Besteuerung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe wie Vereinsgaststätten wird von 35.000 auf 45.000 Euro angehoben. Auch wird der Katalog der förderungswürdigen Zwecke und Zweckbetriebe angepasst. Für Sportveranstaltungen gilt, dass die Umsatzgrenze ab 2013 45.000 Euro (vorher 35.000) beträgt. Damit sind kleinere Veranstaltungen steuerfrei. Das spart Vereinen bürokratischen Aufwand. Bei höheren Umsätzen müssen alle Veranstaltungen voll versteuert werden. „Ehrenamtlich Tätige, auch in unseren Sportvereinen, die besonders betroffen sind, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land“, so der Bundestagabgeordnete Artur Auernhammer. „Sie bereichern unsere Gesellschaft. Eine Vielzahl der ehrenamtlichen und freiwilligen Helfer leistet unentgeltliche Unterstützung, was besonders anerkennenswert ist.“
Bild: Tobias Koch