Soziale Digitale Marktwirtschaft schaffen – 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen

Die Digitalisierung macht auch vor der Wettbewerbspolitik nicht halt. Das bringt neue Herausforderungen: Nicht nur Daten gewinnen zunehmend an Wert, auch eine Konzentrierung des Marktes, eine Monopolbildung lässt sich im digitalen Sektor feststellen. Betreiber von Plattformen, die Nutzerdaten sammeln und auswerten, stärken damit ihre eigene Marktposition und hindern mit solchen nicht-wettbewerblichen Mitteln die Innovationen neuer Anbieter. Die Union hat daher eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingebracht, die jetzt vom Bundestag beschlossen wurde. Das wichtigste Ziel des GWB-Digitalisierungsgesetzes ist die Regulierung digitaler Plattformen, indem sie an faire Spielregeln gebunden werden. Verhindert wird damit das Ausnutzen der eigenen Marktposition, um Wettbewerber und den Verbraucher missbräuchlich auszunutzen. Verschärft wird die Aufsicht des Bundeskartellamtes über digitale Plattformen, die besonders großen Einfluss auf den Wettbewerb haben. Durch die Erleichterung von Kooperation und Fusion wird auch der Mittelstand in Deutschland gestärkt. Besonderen Wert wird aber auch auf genügend Spielraum für die Wirtschaft gelegt, damit die Innovationskraft der digitalen Plattformen erhalten bleibt. Der Grundpfeiler einer funktionierenden Wirtschaft ist ein fairer Wettbewerb, der Innovationen hervorbringt, Monopolbildung verhindert, neuen Unternehmen eine Chance gibt und Machtmissbrauch vorbeugt. Mit der 10. GWB-Novelle ist Deutschland daher internationaler Vorreiter im Punkt Regulierung digitaler Märkte.

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Einsatz der Union für mehr Sicherheit und eine effektivere Strafverfolgung

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