Mit mehreren Initiativen, darunter der Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Verbrechensaufklärung“, der Antrag „Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen erleichtern – Gesetzeslücken schließen – Expertenvorschläge umsetzen“ sowie ein Vorschlag des Bundesrats zur Mindestspeicherung von IP-Adressen, startet die Unionsfraktion in der Sitzungswoche Anfang Dezember einen entschlossenen Vorstoß für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger.
Besonders im Fokus steht die Speicherung von IP-Adressen. Sie ist ein entscheidendes Werkzeug zur Sicherung digitaler Beweismittel und damit unverzichtbar für die Aufklärung schwerer Straftaten wie sexuellen Kindesmissbrauchs oder Terrorismus. Der Gesetzentwurf soll eine rechtssichere Grundlage schaffen, die die Verbrechensbekämpfung stärkt, Kinder schützt und den Rechtsstaat verteidigt. Straftäter dürfen sich im digitalen Raum nicht länger hinter Anonymität verstecken können.
Zusätzlich nimmt die Union mit der Vermögensabschöpfung ein zentrales Mittel gegen Organisierte Kriminalität ins Visier. Illegal erworbene Vermögenswerte sollen konsequent eingezogen werden, denn: Kriminelle dürfen sich nicht an ihren Taten bereichern. Das Ziel ist klar – kriminelles Geld gehört nicht den Tätern, sondern muss zurück in die Gesellschaft fließen.