Schutz vor multiresistenten Keimen

Der Fund multiresistenter Keime in niedersächsischen Gewässern beschäftigte am 15. März den Deutschen Bundestag. Nach Meinung der Grünen gehen die Funde unter anderem auf den „massenhaften Einsatz“ von Antibiotika in der Landwirtschaft zurück.

Artur Auernhammer hielt den Grünen in seiner Rede entgegen, die Anstrengungen der Landwirtschaft zur Antibiotikareduktion bewusst zu unterschlagen und die Landwirte gezielt in Verruf bringen zu wollen. Er betonte, dass die abgegebenen Antibiotikamengen in der Landwirtschaft zwischen 2011 und 2016 um mehr als 56% geringer wurden. Antibiotika dürften – gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden – nur eingesetzt werden, wenn dies therapeutisch absolut notwendig sei. Ein entsprechendes Konzept sei bereits 2014 gesetzlich verankert worden.

Auernhammer verwies im Blick auf das grundsätzliche Problem medizinischer Spurenstoffe in Gewässern auf bereits laufende Maßnahmen, u.a. ein durch den Freistaat Bayern gefördertes Pilotprojekt in Weißenburg.

Kein Anlass für Badeverzicht!

Experten zufolge gibt es für gesunde Menschen keinen Anlass, vom Baden in kontrollierten Gewässern Abstand zu nehmen – unabhängig davon, ob dort in wissenschaftlichen Einzelmessungen resistente Keime nachweisbar waren oder nicht. Für Personen mit ausgeprägten Defiziten des Immunsystems und mit größeren offenen Wunden gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, die individuell vom behandelnden Arzt zu beurteilen sind.

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