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CSU will Hofabgabeklausel in Generationenvertrag überführen

Die CSU hält weiter am eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystem fest. Für die Hofabgabeklausel sieht sie jedoch keine Zukunft. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen sollen deshalb durch einen „Generationenvertrag. Zukunft. Landwirtschaft.“ ersetzt werden.

„Wir brauchen auch weiterhin eine eigenständige Alterssicherung für Landwirte, denn sie ist genau auf deren Bedürfnisse zugeschnitten. Wenn wir allerdings die Hofabgabeklausel verfassungskonform ausgestalten wollen, müssen wir aufgrund weiterer Härtefallregelungen mit einem großen Verwaltungsaufwand und hohen Kosten rechnen. Aus unserer Sicht ist die Hofabgabeklausel so nicht mehr anwendbar“, erklären die agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, Marlene Mortler MdB und der CSU-Agrarexperte Artur Auernhammer MdB. Die CSU setzt sich deshalb für einen „Generationenvertrag. Zukunft. Landwirtschaft“ ein. „Wichtig ist, dass wir alle Generationen berücksichtigen. Der Zwang zur Hofabgabe wird aufgegeben und in eine Anreizsystem überführt“, so die Agrarpolitikerin.

Der „Generationenvertrag. Zukunft. Landwirtschaft.“ der CSU sieht vor, dass Landwirte, die ihren Betrieb zum Regeleintrittsalter abgeben, eine zeitlich begrenzte höhere Rentenzahlung erhalten. Die übernehmende Generation erhält, ebenfalls zeitlich begrenzt, Beitragsermäßigungen für die Alterssicherung während der ersten Jahre der Betriebsübernahme.

Außerdem will die CSU Junglandwirte stärker unterstützen. „Wir müssen die jüngere Generation noch stärker ins Boot holen. Auf europäischer Ebene wollen wir dafür sorgen, dass die Instrumente zur Junglandwirteförderung in der GAP verstärkt werden. Auch auf nationaler und Länderebene müssen wir uns mehr anstrengen. Unser Ziel ist eine Hofnachfolgestrategie. Ein Kernelement ist dabei ein Existenzgründer- und Investitionsprogramm für junge Bäuerinnen und Bauern, das mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz mitfinanziert wird“, sagt Auernhammer.

„In dem wir die Hofabgabeklausel in den „Generationenvertrag. Zukunft. Landwirtschaft.“ überführen, verringern wir den bürokratischen Aufwand und bringen mehr Gerechtigkeit in das System. Einen Übergang gibt es nicht umsonst, aber die zusätzlichen Mittel sind gut angelegtes Geld für unsere Landwirte und deren Familien“, so Auernhammer. Nach fünf Jahren soll eine Evaluierung durchgeführt werden, um langfristig das stabile umlagefinanzierte Rentensystem abzusichern. „Wir brauchen auch hier einen Generationenvertrag“, betont Auernhammer.

Im August dieses Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Abgabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens für den Bezug einer Rente für verfassungswidrig erklärt. „Seit dem Urteil befinden wir uns in einem Schwebezustand. Damit wieder Rechtssicherheit herrscht und die derzeit offenen Rentenanträge beschieden werden können, muss der Gesetzgeber jetzt schnell und entschlossen handeln“, betont Mortler.

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