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LKW-Maut für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Für viel Verwirrung und Unmut sorgt die Umsetzung der LKW-Maut-Befreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf Bundesstraßen. Die Mautgebühren für LKW auf allen Bundesstraßen gilt seit 1. Juli 2018. Ursprünglich sollten landwirtschaftliche Fahrzeuge von der Maut befreit werden, nach mehreren Gerichtsentscheidungen wäre aber zum 1. Juli 2018 eine Mautbefreiung nur bis maximal 40 km/h möglich gewesen. Zwischenzeitlich wurde von Seiten des Bundesverkehrsministers deutlich gemacht, dass die Mautbefreiung unabhängig von bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit gelten solle und zwar zum 1. Januar 2019. Seit dem 1. Juli greift bereits eine Kulanzregelung. Allerdings ist die formalrechtliche Auslegung äußerst kompliziert, so dass bei den Landwirten vor Ort große Verunsicherung herrscht. Artur Auernhammer hatte sich deshalb nochmals an das Bundesverkehrsministerium gewandt, um rechtlich für Klarheit zu sorgen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nun den Vorschlag des Bundesrates aufgegriffen, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen von Bürokratie und Kosten zu entlasten. Die Mautbefreiung soll aber ausdrücklich nur für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge gelten, die für solche Zwecke eingesetzt werden.

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