Zurzeit haben aufgrund der guten Konjunktur so viele Menschen wie noch nie Arbeit in Deutschland. Aufgrund des steten Wirtschaftswachstums werden die guten Fachkräfte knapp. Unsere Linie ist, dieses Problem umfassend anzugehen und vor allem die innerdeutschen und innereuropäischen, aber auch die internationalen Potenziale zu nutzen.
Bei dem Baustein zur Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten haben wir uns auf Eckpunkte zur Fachkräftezuwanderung verständigt. Damit wollen wir kluge Köpfe aus dem Ausland für Deutschland gewinnen. Grundlage ist der Bedarf unserer Volkswirtschaft getreu dem Motto: Zuwanderung in den konkreten Arbeitsplatz, nicht auf das Arbeitsamt.
Asylrecht und Erwerbsmigration bleiben klar getrennt
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass ein konkreter Arbeitsplatz nachgewiesen werden muss. Wir erproben für 5 Jahre befristet eine Gleichstellung von Hochqualifizierten und beruflich Qualifizierten, indem wir eine Arbeitsplatzsuche für maximal 6 Monate unter folgenden Bedingungen ermöglichen: Es gibt nur eine Einzelfallbetrachtung, keinen
Rechtsanspruch. Der Betreffende muss ausreichend gut Deutsch sprechen und seinen Lebensunterhalt nachweisen können.
Asylrecht und Erwerbsmigration bleiben klar getrennt. Wer nach einem negativen Asylbescheid abgeschoben werden kann, wird abgeschoben. Für bestimmte Geduldete, die wir nicht abschieben können, schaffen wir einen Status, damit sie verlässlich arbeiten können, anstatt Sozialleistungen zu beziehen. Dafür werden wir im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für den verlässlichen Status dieser Geduldeten definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind.