Kürzere Wartezeiten auf einen Arzttermin, mehr Leistungen für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und eine bessere, flächendeckende Gesundheitsversorgung im ländlichen und strukturschwachen Raum – dafür haben wir uns stark gemacht und setzen diese Forderungen mit dem verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) um. Besonders ein besserer Zugang zur medizinischen Versorgung für GKV-Versicherte ist uns ein wichtiges Anliegen. Damit reagieren wir auf den verständlichen Ärger der Bürger über zu lange Wartezeiten auf einen Termin beim Arzt und entlasten gleichzeitig unsere Notfallambulanzen in den Kliniken.
Terminservicestellen werden ausgebaut
Mit dem Gesetz wird die Unterstützung der Patientinnen und Patienten bei der Arztsuche verbessert. Die bereits heute existierenden Terminservicestellen werden dafür ausgebaut. Diese werden künftig
unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 täglich 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche erreichbar sein. In Akutfällen wird Patientinnen und Patienten über diese Terminservicestellen direkt ein Termin vermittelt – entweder in einer normalen Arztpraxis, in einer Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxis oder in einer Notfallambulanz. Zudem vermitteln diese Stellen künftig nicht nur Termine bei Fachärzten und Hausärzten, sondern unterstützen Versicherte auch bei der Suche nach einem Haus- oder Kinderarzt, der die Patientinnen und Patienten dauerhaft versorgt.
Längere Sprechzeiten für gesetzlich Versicherte
Vertragsärzte sollen für die Versorgung von gesetzlich Versicherten künftig 25 statt 20 Sprechstunden pro Woche anbieten. Zusätzlich sind Vergütungsanreize für Ärzte für die Aufnahme von neuen Patienten
vorgesehen. Zudem sollen regionale Zuschläge und die Aufhebung existierender Zulassungssperren die medizinische Versorgung im ländlichen Raum verbessern.
Darüber hinaus sieht das Gesetz die Stärkung der hausarztzentrierten Versorgung, eine Erhöhung des Festzuschusses bei Zahnersatz, einen Anspruch auf Präexpositionsprophylaxe, ein Verbot von Hilfsmittelausschreibungen, die Stärkung der Selbsthilfegruppen, die Stärkung der Heilmittelerbringer, verpflichtende Regelungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und zu Medizinischen
Versorgungszentren vor.