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Wahlrecht

Bürgernähe bei Wahlrechtsreform nicht aus den Augen verlieren

Die Gespräche über eine Reform des Wahlrechts verliefen vorerst ohne Ergebnis. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion strebt nach wie vor eine deutliche Verkleinerung des Bundestags an. Dazu wurden mehrere konstruktive Vorschläge eingebracht. Sie wurden von der Opposition leider abgelehnt.

Wahlkreise stehen für Nähe

Die Unionsfraktion hält es weiterhin für richtig, die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und mindestens 15 Überhangmandate nicht wie bisher durch zusätzliche Listenplätze auszugleichen. Das würde schon zu einer spürbaren Verkleinerung des Bundestags führen. Die CDU/CSU-Fraktion ist auch weiterhin bereit, sich auf eine gesetzliche Höchstzahl von Mandaten für den Bundestag zu verständigen. Der Vorschlag, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren, würde allerdings zu einer größeren Distanz zwischen Abgeordneten und Bevölkerung führen und die notwendige demokratische Repräsentanz vor Ort ganz erheblich beschädigen.
Hinzu kommt, dass mit diesem Vorschlag das zu lösende Problem, die Gefahr eines „Aufblähens“ des Bundestages durch Überhang- und Ausgleichsmandate, weiterhin bestehen würde.
Nach dem Scheitern der Gespräche hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die anderen Fraktionen Mitte April zu einer fraktionsoffenen Sitzung zur Wahlrechtsreform eingeladen.

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