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Fachkräftezuwanderung

Neuregelung der Erwerbsmigration – Hochschulabsolventen und Fachkräfte mit Berufsausbildung werden gebraucht

Die Bundesregierung hat Anfang Mai im Bundestag den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vorgelegt. Damit gebe die Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten ab, also aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, so Bundesinnenminister Horst Seehofer. Mit dem Gesetz würden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass diejenige Fachkräfte, die unsere Wirtschaft dringend brauche, gesteuert und geordnet nach Deutschland kommen können.
„In der Gesundheitsbranche, in der Pflege, im Handwerk, auf dem Bau und in vielen technologischen Berufen suchen die Betriebe händeringend nach Fachkräften. Die demografische Entwicklung wird dieses Problem des Fachkräftemangels noch verstärken“, begründete der Innenminister den Gesetzentwurf. Er wies aber zugleich darauf hin, dass zuerst das inländische und europäische Arbeitskräftepotenzial genutzt werde. Allerdings werde dies absehbar nicht ausreichen, um den Fachkräftebedarf in Deutschland zu sichern.

Gesetzentwurf enthält klare Kriterien

Der Gesetzentwurf enthält klare Kriterien dafür, wer unter welchen Voraussetzungen zum Arbeiten nach Deutschland kommen darf. Damit bekommen die Unternehmen Rechtssicherheit und die Fachkräfte, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen wollen, bekommen eine Perspektive. In dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist aber auch berücksichtigt, dass sich die Konjunktur, die Arbeitsplatzsituation in Regionen oder im ganzen Land verändern könnten. Deshalb ist über eine Verordnungsermächtigung im
Gesetz sichergestellt, dass bei einer Veränderung der Arbeitsmarktsituation in einer Region wieder eine Vorrangprüfung durchgeführt werden kann. Das heißt, die Menschen, die bereits hier leben, hätten dann einen Vorrang bei der Arbeitsplatzvermittlung.
Es werde an der klaren und auch nachvollziehbaren strikten Trennung von Asyl und Erwerbsmigration festgehalten. Das sei ein wesentlicher Teil Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Es gehe um die Erwerbsmigration und nicht um eine Spielart des Asylverfahrens, betonte Seehofer.

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