Die geplante Reform der Grundsteuer, die in der dieser Sitzungswoche von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wird, sichert die Einnahmen der Kommunen und stärkt die föderale Vielfalt. Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt werden.
Das erläutert Wahlkreisabgeordneter Artur Auernhammer: „Jedes Land kann dann ohne inhaltliche Vorgaben des Bundes sein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen.“
Das sei ein starkes Bekenntnis zum Föderalismus und ermögliche passgenaue Lösungen. Bundestagsabgeordneter Artur Auernhammer erklärt dazu: „Damit kann endlich auf unterschiedliche Gegebenheiten etwa zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen wie meinem Wahlkreis flexibel eingegangen werden. Zudem wird so ein „Wettbewerb der Modelle“ ermöglicht.“
Die Union habe in den Beratungen besonderen Wert darauf gelegt, dass mit der Neuregelung der Grundsteuer Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet würden und dass keine unnötige Bürokratie entstünde. „Das erreichen wir mit den Verbesserungen am Grundsteuergesetz und mit der Öffnung für Abweichung,“ so Auernhammer weiter.
Unangetastet bleibt laut Auernhammer das kommunale Hebesatzrecht: „Damit bestimmen auch künftig Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer.“
Erforderlich sei nun die für eine Grundgesetz-Änderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Würde die Reform dann so im Herbst beschlossen, könne jedes Land entscheiden, ob es das Bundesrecht anwendet oder sein eigenes Gesetz beschließt. Eine Landesregelung sei dann ab sofort möglich, könne aber auch erst in den kommenden Jahren erfolgen. Denn die Neuregelung des Bundes bewirke, dass die bestehende Grundsteuer-Regelung noch bis 2024 unverändert angewendet werden kann.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden, das Aufkommen liegt bundesweit bei mehr als 14 Milliarden Euro und kommt in vollem Umfang den Kommunen zugute. „Die Reform ist notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die jetzigen Grundsteuer-Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte.“