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Kinderpornographie kann effektiver bekämpft werden

Der Bundestag hat über eine Verschärfung des Strafrechts für Cybergrooming abgestimmt. Die Initiative geht vor allem auf das Betreiben der CSU im Bundestag zurück.
„Kinder und Jugendliche brauchen einen besseren strafrechtlichen Schutz vor sexueller Gewalt. Das Netz ist anonym und so können die Täter nur sehr schwergefasst werden“, erklärte Artur Auernhammer. Ermittler haben künftig mehr Möglichkeiten im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch im Internet. Der Bundestag billigte ein neues Gesetz, das es den Beamten erlaubt, sich bei ihren Ermittlungen in einschlägigen Foren als Kind auszugeben. Zudem können sie kinderpornografisches Material künstlich herstellen, um es zum Tausch anzubieten. Von dem entsprechenden Strafgesetz wird künftig auch der Versuch des bereits strafbaren Cybergroomings erfasst, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel des Missbrauchs. Strafbar macht sich mit der Gesetzesänderung auch, wer mit sexuellen Absichten online ein vermeintliches Kind anspricht, obwohl es sich in Wirklichkeit um einen erwachsenen Ermittler handelt. Die Herstellung computergenerierter Bilder soll speziell geschulten Polizeibeamten bei vorheriger Genehmigung durch einen Richter erlaubt sein. Ermittlern blieb der Zugang ins Darknet weitestgehend verschlossen, ohne sich selbst strafbar zu machen. Der Tausch solchen Materials gilt häufig als Eintrittskarte in die entsprechenden Chatrooms.

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