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Änderung des Aufstiegs-BaföG

Der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer begrüßt das Vierte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (auch Aufstiegs-BAföG genannt), das 14.02.2020 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz unterstützt mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse mit einer Förderung, die teilweise als Zuschuss und teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt wird. Durch die Gesetzesänderung wird u.a. der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht, der Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung wird auf 50 Prozent gesteigert und der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut. Des Weiteren werden die Lehrgangs- und Prüfungskosten fortan zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst und auch eine Mehrfachförderung ist möglich. „Ich begrüße die Änderung des Aufstiegs-BAföG ausdrücklich, da wir diejenigen unterstützen, die sich für eine berufliche Weiterbildung entschieden haben und sich beispielsweise zum Techniker oder staatlich geprüften Erzieher weiterbilden lassen wollen“, betont Auernhammer.

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