Das in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedete „Vierte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sieht dank dem Engagement des Sportausschusses des Deutschen Bundestag vor, dass neben der Möglichkeit bis 24 Uhr alleine zu joggen auch Kinder unter 14 Jahre in Gruppen von bis zu fünf Kindern Sport im Freien treiben dürfen. Damit wird gewährleistet, dass trotz der Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie Bewegung gerade für die junge Generation möglich ist. Die Bayerische Staatsregierung hat jedoch verkündet, dass die bereits bestehenden, strengeren Maßnahmen bestehen bleiben. „Nach den bayerischen Regelungen ist Sport für Kinder unter 14 Jahren nicht wie von der Bundesregelung vorgesehen möglich. Auch der Sport alleine ist nur bis 22 Uhr erlaubt“, erläutert Bundestagsabgeordneter Artur Auernhammer die Einschränkungen in Bayern. „Für Kinder und Jugendliche bedeutet die aktuelle Zeit gravierende Einschnitte in alle Lebensbereiche, ob Schule, Freizeit oder Sport. Gerade deswegen ist es so wichtig, Bewegung für Kinder zu ermöglichen. Es muss einen Ausgleich für den sonst so bewegungsarmen Tagesablauf geben“, betont Auernhammer die Wichtigkeit des Sports. Auernhammer weiter: „Wir brauchen für den Sport eine gute Perspektive. In der Regelung des Bundes hat sich der Sportausschuss dafür eingesetzt. Jetzt sollte dieser Beschluss aber auch einheitlich gelten und den Kindern und Sportlern in Bayern die Bewegung an freier Luft ermöglichen. Dabei unterstütze ich klar die Forderung des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV).“