Im EEG (Erneuerbare-Energien- Gesetz) werden neben wichtigen Ausbauzielen für erneuerbare Energiequellen auch die dafür bereitgestellten staatlichen Fördergelder geregelt. Dies betrifft auch Wasserkraft. Deutschlandweit und besonders in Bayern, hat diese einen hohen Stellenwert. Deshalb hielt sich die Begeisterung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über den Entwurf der Ampel-Regierung zum neuen EEG in Grenzen. Denn die sogenannte „kleine Wasserkraft“, also Wasserkraftwerke mit einer Leistung unter 500 kW, sollten zukünftig ohne staatliche Förderung auskommen und waren im Entwurf zum neuen EEG nicht bedacht worden.
Aus Umwelt- und Klimaschutzgründen und gerade auch mit Blick auf die so dringend notwendige Energieunab-hängigkeit und drohende Energie-knappheit war dieses Vorhaben der Ampel-Regierung nicht nachvoll-ziehbar. Zudem mussten viele Betreiber von kleinen Wasserkraftwerken, die häufig seit Jahrzehnten familiengeführt sind, schlagartig um ihre Existenz fürchten. Daher hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zusammen mit vielen Betreibern kleinerer Wasserkraftwerke eine entsprechende Nachbesserung des Gesetzesentwurfs von der Ampel-Regierung gefordert. Damit werden alleine in Bayern rund 350.000 Haushalte mit Strom versorgt. Auch in der Heimatregion von Artur Auernhammer wird seit Jahrzehnten zuverlässig aus kleiner Wasserkraft Energie erzeugt. „Für mich persönlich ist die kleine Wasserkraft bestes Beispiel für regionale, netzstabile und besonders klimaneutrale Energieerzeugung und unverzichtbar für die Energiewende.“
Der Einsatz hat sich gelohnt, denn nun werden doch auch kleine Wasserkraftwerke mit einer Leistung von unter 500 KW durch das EEG staatlich gefördert. „Wir gehen weiter entschieden in Richtung Energieunab-hängigkeit und nachhaltiger Energieerzeugung. Außerdem können viele Betreiber von kleinen Wasserkraft-werken aufatmen. Auch darüber bin ich froh,“ so Artur Auernhammer.