Bundestagsrede zu den geplanten Änderungen im Tierarzneimittelgesetz

Aktuell liegen Änderungen für das deutsche Tierarzneimittelgesetz vor, die am 13. Oktober 2022 im Deutschen Bundestag in der 1. Lesung im Plenum diskutiert wurden. Unter anderem sprach auch der agrarpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe Artur Auernhammer dazu. Klarer Kritikpunkt in Artur Auernhammers Rede war die enorme Zunahme von Bürokratie, die mit dem Änderungsentwurf des Tierarzneimittelgesetzes der Bundesregierung besonders für die Tierärztinnen und Tierärzte einhergehen würde. Seit 2011 wurde der Einsatz von Antibiotika in der deutschen Nutztierhaltung bereits um 65 Prozent reduziert, was für Artur Auernhammer die verantwortungsvolle Arbeit von Tierärztinnen und Tierärzten sowie den Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern unter Beweis stellt. Die CDU/CSU-Bundestagfraktion will ganz klar an einer weiteren Reduktion von Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung festhalten, ohne die Anwender mit mehr Bürokratie belasten zu wollen.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und allen voran für ihre Landwirt-schaftspolitikerinnen und -politiker steht außer Frage, dass eine Umsetzung des EU-Rechts ohne weitere bürokratische Belastungen für die Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern sowie Tierärztinnen und Tierärzte gelingen kann. Übrigens war dies auch die einhellige Meinung von Expertinnen und Experten bei der öffentlichen Anhörung zu diesem Thema, die nur wenige Tage später am 17. Oktober durch den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft durchgeführt wurde, um das Thema fachlich so vielseitig wie möglich zu beleuchten.
Zur gesamte Rede

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