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Veranstaltung „Neues zur Grundsteuer“ stieß auf großes Interesse

Grundstückseigentümer in Deutschland sind derzeit verpflichtet, eine neue Grundsteuererklärung zu erstellen. Hierzu hat der Bundesgesetzgeber ein neues Rahmenmodell entwickelt. Dies führt zu vielen Fragen. Zu den Inhalten hat Sebastian Brehm, der finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im Rahmen einer Veranstaltung des Bundeswahlkreises in Merkendorf auf die teilweise sehr komplexen Fragen der zahlreichen Zuhörer fundiert Auskunft gegeben.
Die Grundsteuererklärung ist für alle wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Objekte erforderlich. Hierzu zählen laut Artur Auernhammer auch die landwirtschaftlichen Flächen.
Die Neuregelung und damit die Erfassung der Angaben ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung zur Grundsteuererhebung für unzulässig erklärt hat. Insbesondere der Freistaat Bayern hat eine einfache Lösung aus Grund-, Wohn- und Nutzfläche erarbeitet, die eine regelmäßige wiederkehrende Erfassung überflüssig macht.

Die angeregte Fristverlängerung wurde zwischenzeitlich umgesetzt.
Artur Auernhammer zeigte sich erfreut, dass die Bundesregierung die Abgabefrist für die Grundsteuer um drei Monate bis zum 31.01.2023 verlängert hat. Gerade aufgrund der anfänglichen Softwareprobleme war dies ein absolut notwendiger Schritt. Es können nicht Millionen von Bürgerinnen und Bürger für die mangelnde Vorbereitung des Bundesfinanzministeriums unter Zeitdruck gesetzt werden.

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