75 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Seit seiner Verabschiedung im Jahr 1949 in Bonn bildet es die unverzichtbare Grundlage unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat und garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern grundlegende Gleichheits- und Freiheitsrechte. Mit seinem 75-jährigen Bestehen zählt das Grundgesetz zu den ältesten noch geltenden Verfassungen weltweit und hat in dieser Zeit zahlreiche Wandlungsprozesse durchlebt und bewältigt. Den Auftakt des am 75. Jahrestag des Grundgesetzes beginnenden, dreitägigen Demokratiefestes bildet ein offizieller Festakt in Berlin. Der Festakt bringt nicht nur zahlreiche hochrangige politische Vertreter und Gäste zusammen, sondern unterstreicht ferner die Bedeutung des Grundgesetzes für die deutsche Gesellschaft und Demokratie. Im Rahmen des Demokratiefestes sind nach dem eröffnenden Festakt zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten geplant, die der breiten Öffentlichkeit gewidmet sind. Anlässlich dieses Jubiläums äußert sich Artur Auernhammer erfreut: „Wir feiern 75 Jahre Grundgesetz – 75 Jahre, in denen es als Fundament unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung dient. Es ist ein Garant für die Rechte und Freiheiten jedes Einzelnen und sichert das Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Dieses besondere Jubiläum erinnert uns daran, wie wichtig es ist, diese Errungenschaften zu bewahren und zu schützen.“

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