CDU/CSU-Fraktion setzt sich für verbesserten Opferschutz ein

Die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik zeigt eine besorgniserregende Zunahme der Gewalt in unserer Gesellschaft. Messerangriffe, sexuelle Übergriffe und Gewalt gegen Frauen gehören immer mehr zum Alltag. Die deutsche Rechtsordnung steht angesichts dieses Gewaltanstiegs vor immer größeren Herausforderungen. Damit der Staat seine zentrale Aufgabe des Schutzes von Opfern von Straftaten und besonders gefährdeten Personen, wie Frauen, Kinder und Senioren, auch in Zukunft wirksam erfüllen kann, besteht dringender Handlungsbedarf.
Mit einem neuen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes drängt die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in der Sitzungswoche Anfang Juli nun auf die Anpassung des bestehenden Rechtsrahmens. Dieser sieht höhere Mindeststrafen für schwere Gewaltverbrechen, wie Messerangriffe und Gruppenvergewaltigungen, vor. Ein neues Merkmal „körperliche Überlegenheit“ soll bei Straftaten wie Mord und Raub zusätzliche Härte zeigen. Auch die bundesweite Einführung der elektronischen Fußfessel zur Überwachung von Tätern und die erleichterte audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen sind Teil des Entwurfs und tragen zu einem stärkeren Opferschutz bei. Mit ihrem Vorstoß setzt die CDU/CSU-Fraktion ein klares Zeichen gegen Gewaltverbrechen und für den Schutz besonders verletzlicher Personen.

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