Der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer begrüßt die ab Anfang 2020 geplante Wiedereinführung der Meisterpflicht, die für zwölf Gewerke gelten soll. Diejenigen Handwerksbetriebe, die bereits bestehen und nicht der Meisterpflicht unterliegen, erhalten einen Bestandsschutz und müssen folglich nicht um ihre Existenz fürchten. Für die Auswahl der betreffenden Gewerke war entscheidend, ob es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt.
„Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist eine wichtige Maßnahme zur Stärkung des deutschen Handwerks“, betont Auernhammer. „Denn der Meisterbrief steht für hohe Qualität und ermöglicht eine kompetente Ausbildung für den dringend benötigten Nachwuchs.“
Für die folgenden zwölf Gewerke ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht vorgesehen:
– Fliesen-, Platten und Mosaikleger
– Betonstein- und Terrazzohersteller
– Estrichleger
– Behälter- und Apparatebauer
– Parkettleger
– Rollladen- und Sonnenschutztechniker
– Drechsler- und Holzspielzeugmacher
– Böttcher
– Glasveredler
– Schilder- und Lichtreklamehersteller
– Raumausstatter
– Orgel- und Harmoniumbauer