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Artur Auernhammer unterstützt den Gesetzentwurf zur doppelten Widerspruchslösung bei der Organspende

Der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer unterstützt den parteiübergreifenden Gesetzentwurf zur doppelten Widerspruchslösung bei der Organspende, der noch in diesem Jahr beschlossen werden soll. Dieser sieht vor, dass jeder Bürger Organ- oder Gewebespender ist, sofern kein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein der Spende entgegenstehender Wille vorliegt. Hintergrund des Gesetzentwurfes ist die geringe Anzahl an Organspendern, obwohl eine große Bereitschaft in der Bevölkerung vorliegt. So zeigen Umfragen, dass 84 Prozent der Deutschen einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüberstehen, aber nur 36 Prozent einen entsprechenden Ausweis besitzen.
„Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn federführend ausgearbeitete Gesetzentwurf ist der richtige Schritt, um die Anzahl der Organspender zu erhöhen und damit vielen schwerkranken Menschen das Leben zu retten“, so Auernhammer. „Einen Zwang wird es selbstverständlich nicht geben, denn die eigene Entscheidung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden.“

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