Regelung zu den Dürreschäden wurde jetzt vorgezogen

Wichtiges Signal für die Landwirte

Ursprünglich waren Änderungen am Versicherungssteuergesetz eigentlich erst frühestens für den Herbst vorgesehen. Die Regelung zu den Dürreschäden wurde jetzt vorgezogen, damit die Landwirte im schlechtesten Fall nicht einen erneuten Dürresommer ohne Versicherung überstehen müssen.
Als Konsequenz aus den Schäden des vergangenen Jahres in der Landwirtschaft hat der Bundestag Erleichterungen bei der Versicherung gegen Dürreschäden für Landwirte freigemacht. „Die Steuer auf Dürreversicherungen wird rückwirkend zum 1. Januar 2020 von bislang 19 Prozent auf 0,03 Prozent abgesenkt. Damit können sich landwirtschaftliche Betriebe bereits in diesem Jahr zu deutlich günstigeren Konditionen gegen dürrebedingte Ertragsausfälle absichern. In Zeiten des Klimawandels ist dies unbedingt erforderlich“, lobt Artur Auernhammer, agrarpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag. Wegen der auch in Deutschland zunehmenden Extremwetterlagen sei es erforderlich, neben Gefahren wie Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen auch Dürreschäden rasch in den Katalog der Extremwetterereignisse in das Versicherungssteuergesetz aufzunehmen.

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