Gutscheinlösung beschlossen – wichtige Hilfe für Kultur und Sportlandschaft

Wegen der Corona-Pandemie droht vielen Veranstaltern das wirtschaftliche Aus. Mit der nun im Bundestag beschlossenen Gutschein-Lösung sollen die Folgen für die Veranstaltungsbranche abgefedert werden. „Momentan prüfen die Bundesländer stufenweise die Öffnung ihrer Kultur- und Freizeitstätten“, so der CSU-Sportpolitiker Artur Auernhammer. Aber der entstandene Schaden sei bereits immens groß. Tausende Veranstaltungen im Sport-, Musik-, Kultur- und Freizeitbereich seien bereits abgesagt worden bzw. würden immer noch abgesagt. Vielen Veranstaltern droht das wirtschaftliche Aus, falls sie all die bereits verkauften Eintrittskarten jetzt zurücknehmen und auszahlen müssten. „Im Ergebnis hätten wir eine Kultur- und Sportlandschaft, die viel ärmer wäre als bisher“, betont Artur Auernhammer. Um die Veranstalter vor einer Insolvenz-Welle zu schützen, hat der Bundestag daher das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID- 19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“ beschlossen. Die Organisatoren der Veranstaltungen erhalten damit die Möglichkeit, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Der Gutschein kann dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Zudem ist eine Härtefallregelung mit in das Gesetz aufgenommen worden. Sie sieht vor, dass der Kunde die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen kann, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.

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