Erneuerbare-Energien-Gesetz – der Weg zur Treibhausgasneutralität geht weiter

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Das novellierte EEG wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, um die ambitionierten Ziele der Energiewende weiter zu verwirklichen. Zudem sind Regelungen vorgesehen, die eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung auch bei steigendem Anteil erneuerbarer Energien am Strommix gewährleisten.

Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer MdB: „Es freut mich, dass die langen Verhandlungen zur Novelle des EEG ihren Abschluss gefunden haben und die wichtige Rolle der Bioenergie erkannt wurde. Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnten wir noch einige Verbesserungen, vor allem für die Bioenergie, erreichen. Bioenergie ist für das gesamte Energiesystem wichtig, da sie grundlastfähig, gut speicherbar und flexibel regelbar ist. Sie ist der Stabilitätsgarant im Stromnetz.“ „Dass auch die Rahmenbedingungen für Biomasseanlagen verbessert wurden, ist ein Verdienst der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dafür habe ich mich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgruppe Landwirtschaft und Ernährung eingesetzt,“ führt Auernhammer weiter aus. Das Ausschreibungsvolumen für Biomasse wurde von 350 auf 600 MW angehoben. Zudem wird der Zuschlagswert für kleine Anlagen mit einer installierten Leistung bis 500 kW in der Ausschreibung (Neu- und Bestandsanlagen) um 0,5 Cent pro kWh erhöht. Der höhere Zuschlagswert soll die wettbewerblichen Nachteile und höheren Kosten kleinerer Anlagen gegenüber größeren Anlagen ausgleichen. Kleine Anlagen können dadurch in den Ausschreibungen unter besseren Rahmenbedingungen mitbieten und erhalten am Ende eine erhöhte Vergütung gegenüber größeren Anlagen. „Aber nicht nur im Bereich Bioenergie gibt es Besserungen,“ freut sich Auernhammer. „Besonders die EEG-Umlagenbefreiung bei Solaranlagen mit weniger als 30 MWh pro Jahr ist gut. Denn damit werden die meisten Solar-Dachanlagen von Ein- und Zweifamilienhäusern von der EEG-Umlage befreit. Auch müssen Bestands-Kleinanlagen keine kostspieligen Stromzähler, sogenannte Smart Meter, einbauen. Beim Thema Windkraft konnten wir durchsetzen, dass für Windanlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen und nicht repoweringfähig sind, ein eigenes Ausschreibungsmodell geben wird.“

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