Am 17.01.2020 debattierte der Deutsche Bundestag über eine Neuregelung der Organspende und stimmte schlussendlich für den Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Das Gesetz sieht vor, dass die Bürger auch weiterhin freiwillig ihre Bereitschaft zur Organspende erklären müssen. Allerdings werden die Bürger bei Arztbesuchen, Ausweisverlängerungen und anderen Behördengängen auf das Thema angesprochen. Jeder kann in einem Register seine Entscheidung eintragen lassen und jederzeit ändern. Der u.a. vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Gesetzentwurf zur doppelten Widerspruchslösung fand hingegen keine Mehrheit. Dieser hätte vorgesehen, dass künftig jeder Bürger als potentieller Spender gilt, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht.