Unionsfraktion lehnt GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ab
Unser Gesundheitssystem in Deutsch-land ist leistungsstark und ermöglicht für die gesamte Bevölkerung einen sehr guten Zugang zur medizinischen Versorgung. Allerdings muss es auch zukünftig auf einer soliden finanziellen Grundlage stehen. Für das Jahr 2023 wird das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 17 Mrd. Euro betragen. Daher muss die GKV nachhaltig und stabil finanziert werden. Keine Perspektive dafür bietet das von der Ampel-Koalition vorgelegte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.
Das Gesetz führt zu erheblichen Belastungen für gesetzlich Versicherte. Ein Beispiel: Die Regelungen zu den extrabudgetären Leistungen für Ärztinnen und Ärzte, die Neupatienten behandeln, wurde von der unionsgeführten Bundesregierung in der vergangenen Wahlperiode eingeführt. Diese hatte zum Ziel, mehr Terminmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten zu schaffen.
Die Tatsache, dass Karl Lauterbach jetzt an dieser Stelle den Rotstift ansetzt, zeigt die Konzeptionslosigkeit der Ampel bei der Konsolidierung der Kassenfinanzen. Noch 2019 hat Karl Lauterbach als Abgeordneter der Großen Koalition diese Regelung begrüßt. Davon ist jetzt keine Rede mehr. Die Neupatientenregelung rückgängig zu machen, führt zu faktischen Leistungskürzungen gerade bei uns auf dem Land, wo Ärzte fehlen, da Termine gar nicht mehr oder erst zu spät angeboten werden.
Die CDU/CSU-Fraktion hat das Gesetzgebungsvorhaben der Ampel deshalb abgelehnt. Im Rahmen unserer oppositionellen Mitwirkungsrechte haben wir unseren Einfluss geltend gemacht und durch einen Änderungsantrag u. a. die Beibehaltung der bisherigen Neupatientenregelung eingefordert. Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten ist diesem Anliegen jedoch nicht gefolgt. Die Unionsfraktion wird die Folgen des Gesetzes genau beobachten und sich weiter für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit dem Ziel, Wartezeiten zu vermeiden, einsetzen.