Beschluss des Etats für 2024 liegt erst einmal auf Eis

Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Das ist ein Schlag gegen die Ampel-Koalition, die ihn erst im Jahr 2022 verabschiedet hatte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte gegen diesen Schritt geklagt und erhielt vor Gericht in vollem Umfang Recht.

Warum die Klage?
Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Schuldenbremse im Grundgesetz, die verhindern soll, dass der Staat sich zu stark verschuldet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion argumentierte, dass die Ampel-Regierung gegen die Grundprinzipien der Schuldenbremse verstieß. Diese besagt, dass in
normalen Zeiten keine hohen Schulden gemacht werden dürfen, um künftige Generationen nicht finanziell zu belasten. Die Ampel-Koalition hatte jedoch versucht, Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2021, die für die Bewältigung der Corona-Pandemie bestimmt waren, rückwirkend auf den Klima- und Transformationsfonds zu übertragen. Dafür wurde die Art und Weise, wie Schulden verbucht werden, geändert. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sah darin einen klaren Verstoß gegen die Grundprinzipien der Schuldenbremse und klagte erfolgreich dagegen.

Wie geht es weiter?
Die Ampel-Regierung ist nun verpflichtet, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Die CDU/CSU-Fraktion prüft noch die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der ebenfalls Schulden erlaubt. Der Haushalt für 2024 muss gemäß den Verfassungsvorgaben aufgestellt werden, woran die Unionsfraktion beim vorliegenden Entwurf erhebliche Zweifel hegt. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Ampel-Regierung auf diese Herausforderungen reagiert und welche langfristigen Auswirkungen das Urteil auf die finanzielle Stabilität Deutschlands haben wird. Es sei jedoch betont, dass der Staat derzeit Rekordsteuereinnahmen verzeichnet, fast eine Billion Euro. Vernünftiges Haushalten ist möglich, wenn klare Prioritäten gesetzt und sorgfältige Entscheidungen getroffen werden.

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