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Artur Auernhammer spricht zum EuGH-Urteil – Nitrat im Grundwasser

Am 21.06.2018 hat der Europäische Gerichtshof Deutschland wegen eines Verstoßes gegen die europäische Nitratrichtlinie verurteilt.

Demzufolge hat Deutschland zu wenig gegen die Nitratbelastung im Grundwasser unternommen. Anlässlich dieses Urteils fand auf Antrag von Bündnis 90/ Grüne in der letzten Sitzungswoche eine aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag statt. Artur Auernhammer betonte in seiner Rede, dass sich das Urteil auf die alte Düngeverordnung beziehe. Die Klage der Kommission, auf deren Grundlage nun das Urteil gefällt wurde, hatte zur Folge, dass die Düngeregelungen in Deutschland im vergangenen Jahr verschärft wurden. „Dass die nun geltenden neuen Regelungen nach einigen wenigen Monaten noch nicht wirken könnten, liege in der Natur der Sache“, so Artur Auernhammer. Von daher müsse man erst die Wirkungen der neuen Regelungen abwarten.

Grundsätzlich sei man sich einig, dass man sich um den Schutz des Trinkwassers kümmern müsse. Gleichzeitig müsse aber auch eine zielgerichtete Düngung möglich bleiben.

Darüber hinaus müsse auch beachtet werden, dass die Umsetzung der Regeln in der Praxis nicht immer ohne Probleme von sich gehe. Insbesondere für kleinere Betriebe seien die hohen Auflagen nicht immer ohne weiteres zu erfüllen: „Wir müssen aufpassen, dass wir den Strukturwandel nicht immer schneller befördern“.

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