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Reform der Hebammenausbildung

Im Deutschen Bundestag wurde das Hebammenreformgesetz verabschiedet, mit dem die Ausbildung des Berufes akademisiert wird. Vorgesehen ist ein duales Hochschulstudium mit einem hohen Praxisanteil, das zwischen sechs und acht Semestern dauern soll und mit dem akademischen Grad des Bachelors abgeschlossen wird. Voraussetzung für das Studium ist eine zwölfjährige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Pflegeberuf. Nach Annahme durch die Hochschule wird mit einem Krankenhaus ein Vertrag für den berufspraktischen Ausbildungsteil geschlossen. Durch das entsprechende Krankenhaus erhalten die Studenten während der gesamten Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung. Mit dem Hebammenreformgesetz möchte die Bundesregierung nicht nur die Ausbildung moderner und attraktiver machen, sondern auch die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union fristgemäß umsetzen.

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