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EU-Pflanzenschutzmittelverordnung folgt dem Vorsorgeprinzip

Anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 01.10.2019 zur Rechtmäßigkeit der Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat sowie der Vorstellung des Gutachtens „Pflanzenschutz und Biodiversität in Agrarökosystemen“ des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, erklärt der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer: „Die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung folgt dem Vorsorgeprinzip. Die Wiederzulassung von Glyphosat ist rechtmäßig. Dies hat der Europäische Gerichtshof richtig gestellt. Meine Hoffnung besteht nun, dass der ideologisch geführte Feldzug gegen den Wirkstoff Glyphosat beziehungsweise gegen den chemischen Pflanzenschutz beendet ist. Eine wissenschaftsbasierte Debatte innerhalb des geltenden Rechts sollte jetzt wieder ideologiefrei möglich sein. Ein moderner und ertragsstabiler sowie ressourcenschonender und klimafreundlicher Ackerbau ohne Pflug, der unsere Böden vor Erosion schützt und einen Beitrag leistet, Kohlendioxid in unseren Ackerböden zu speichern, wird auch zukünftig den Einsatz wirksamer Pflanzenschutzmittel erfordern. Moderne Pflanzenschutzmittel sind auch in Zukunft Bausteine eines nachhaltigen Ackerbaus in Deutschland und in der Europäischen Union.

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