Previous slide
Next slide

Kurzinterview zur Novelle Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) 2021

Das EEG ist ein Grundbaustein der Energiewende in Deutschland. Es hat die Veränderung des Energiesystems angestoßen, die Energieversorgung nachhaltiger gemacht, neue Wertschöpfung geschaffen und Wirtschaftszweige eröffnet. Die anstehende Novelle verankert das Langfristziel Treibhausgasneutralität von Erzeugung und Verbrauch des gesamten Stroms in Deutschland vor dem Jahr 2050. Der Stromsektor soll dabei zeitlich voranschreiten. Bereits im Jahr 2030 sollen die erneuerbaren Energien 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs bereitstellen.

Frage: Herr Auernhammer, Sie haben als Agrarpolitiker eine wichtige Stimme, wenn es um die Rolle der Bioenergie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz geht. Wo sehen Sie im aktuellen Gesetzentwurf noch Nachholbedarf?

Auernhammer: Prinzipiell ist der Gesetzentwurf im Gegensatz zum Referentenentwurf sehr viel besser. Dennoch sehe ich noch Ausbaupotenzial im Bereich Bioenergie. Denn Bioenergie ist aufgrund ihrer Grundlastfähigkeit, Speicherbarkeit und Flexibilität für unser Energiesystem systemrelevant. Zumal der Bruttostromverbrauch für 2030 im Entwurf perspektivisch betrachtet zu niedrig angesetzt ist. Elektrifizierung des Verkehrs, die Wasserstoffstrategie, die Digitalisierung und so weiter – sind darin nicht berücksichtigt.

Frage: Sie sprechen von Ausbaupotenzialen im Bereich Bioenergie. Wofür setzen Sie sich konkret ein? Was sind Ihre Forderungen?

Auernhammer : In unserem Positionspapier fordern wir einiges zur Verbesserung der Bioenergie. Beispielsweise muss bei Biogasanlagen das Potenzial der Güllevergärung weiter ausgebaut werden. Güllevergärung führt heute schon zur Vermeidung von über 2 Millionen Tonnen Treibhausgas- Emissionen im Landwirtschaftssektor. Zudem kann hiermit ein vorhandenes Nebenprodukt der Tierhaltung zur CO2-neutralen Strom- und Wärmeproduktion verwendet werden. Das vergorene Produkt ist ein wertvoller Dünger und trägt zum Humusaufbau auf dem Acker bei. Auch das Ausschreibungsvolumen muss im EEG 2021 so festgelegt sein, dass die Stromerzeugung aus Biomasse bis 2030 stabilisiert wird. Nur so können wir einen Erhalt der Anlagen garantieren. Beim Thema Photovoltaik beispielsweise muss die Diskriminierung des Eigenverbrauchs bei Netzabgaben enden. Der Eigenverbrauch stärkt dezentrale Energieversorgungsstrukturen durch die mittelständische Wirtschaft im ländlichen Raum. Allerdings wird er durch Steuern und Abgaben belegt und durch Bürokratie erschwert. Dies muss ein Ende finden!

Frage: Wie ist dann Ihr weiteres Vorgehen, um die genannten Punkte zur Bioenergie im Gesetzentwurf umzusetzen?

Auernhammer: Um die genannten Punkte zur Bioenergie im Gesetzentwurf zu verbessern, habe ich zusammen mit meinem Kollegen Hermann Färber MdB ein Positionspapier geschrieben, das die Agrarpolitikerinnen und – politiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verabschiedet haben. Auf Basisdieses Papiers und den regelmäßigen Gesprächen mit Betreibern kleiner Anlagen von Biogas oder Photovoltaik, beteilige ich mich an den Beratungen mit den Kollegen aus der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie.

Tierschutzgesetznovelle im Bundestag
Unions-Talk Agrar im Zeichen der Bewältigung globaler Herausforderungen: Ernährungssicherung in Afrika und Herausforderungen beim Einsatz von Biokraftstoffen
Unionskongress Ländliche Räume – Chancen und Herausforderungen erkennen und nutzen

Immer aktuell bleiben-Newsletter abonnieren.


Loading