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Sanierung der Hans-Popp-Halle in Weihenzell wird durch Bund gefördert

Für die Hans-Popp-Halle der Gemeinde Weihenzell werden aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur“ 500.000 Euro für die Sanierung bereitgestellt.
„Die für die Hans-Popp-Halle bereitgestellten Mittel des Bundes begrüße ich ganz klar. Mit den Mitteln kann die in den 1990er-Jahren erbaute Sporthalle der Gemeinde Weihenzell jetzt umfassend saniert werden. Dazu hatte die Gemeinde eine umfassende Bewerbung eingereicht“, freut sich Bundestagsabgeordneter Artur Auernhammer.
Die knapp 30 Jahre alte Sporthalle bedarf der Sanierung von Lüftungs- und Sanitäranlagen. Auch die elektrische Ausrüstung und die Heizungsanlage sollen erneuert werden. Zudem soll im Rahmen der Modernisierungsarbeiten in einem neuen Anbau ein Foyer entstehen.
„Die Hans-Popp-Halle ist für unsere Gemeinde einer der sozialen Mittelpunkte. Neben dem Sportverein beherbergt sie auch unsere Schützengesellschaft und wird zudem für Veranstaltungen genutzt. Durch die Sanierungsmaßnahmen wird gewährleistet, dass auch künftig sämtliche Bürgerinnen und Bürger Sport ausüben und Veranstaltungen besuchen können“, betont Weihenzeller Bürgermeister Gerhard Kraft. Die Sanierung steht zudem im Zeichen von Umwelt- und Klimaschutz. Durch eine verbesserte Wärmedämmung und effiziente Lösungen für die Lüftungstechnik soll neben anderen Maßnahmen die Klimabilanz verbessert werden. Die Herstellung der Barrierefreiheit ist ebenso ein wichtiger Bestandteil des Sanierungsbestrebens. MdB Auernhammer zeigt zudem auf, dass ein weiteres Förderprogramm notwendig ist: „Der große Andrang auf dieses Förderprogramm zeigt ganz klar, dass in den Kommunen ein sehr großer Sanierungsbedarf besteht. Der Bund muss dem nachkommen und zeitnah ein weiteres Förderprogramm auflegen, um die Kommunen zu unterstützten, die dieses Mal leider nicht berücksichtigt werden konnten.“
Hintergrund:
In einer zweiten Tranche stehen jetzt insgesamt 400 Millionen Euro im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur“ zur Verfügung. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss für diesen zweiten Förderaufruf heute die zu fördernden Projekte. Bereits im Herbst des vergangenen Jahres wurde eine erste Tranche mit einem Volumen von 200 Millionen Euro durch den Haushaltsauschuss beschlossen. Aufgrund des hohen Bedarfes, der selbst mit der zweiten höheren Fördersumme noch nicht gedeckt werden kann, wurde zum damaligen Zeitpunkt ein weiterer Förderaufruf gestartet. Alleine im Freistaat Bayern wurden von den Kommunen Bewerbungen in Höhe von mehr als 400 Millionen Euro gestellt.
Gefördert werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Auch die Wirkung der Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik spielen eine Rolle. Die Projekte sollen darüber hinaus einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen. Der Bundeszuschuss für die einzelnen Projekte liegt zwischen 0,5 und rund 3 Millionen Euro pro Projekt.

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