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Insekten in Lebensmittel

Das Thema Insekten in Lebensmitteln hat kürzlich für Furore gesorgt, nachdem Anfang des Jahres durch die Europäische Union der Getreideschimmelkäfer in Lebensmitteln zugelassen wurde. Dies nahm die AfD zum Anlass, um gleich zwei Anträge zu eben diesem Thema in die Beratungen im Deutschen Bundestag einzubringen. Als CSU-Agrarsprecher bezog Artur Auernhammer dazu in seiner Plenarrede am 16.03.23 Stellung.
Insekten in Lebensmitteln sind in der Europäischen Union schon länger erlaubt. Der gelbe Mehlwurm beispielsweise hat bereits seit 2021 eine Zulassung. Aktuell gibt es vier verschiedene Insekten, die als Lebensmittel bzw. als Bestandteile von Lebensmitteln in der EU zugelassen sind.
Zudem sind Insekten und Lebensmittel mit Insektenbestandteilen im Leistungssport keine Seltenheit, da sie über einen hohen Anteil an Proteinen, Eiweiß und Mineralstoffe verfügen. Auch für das Futter von Nutztieren, beispielsweise für Schweine, Hühner und Aquakulturen, spielen Insekten deshalb eine größer werdende Rolle.

Unbedenklicher Verzehr von Insekten setzt eindeutige Deklaration voraus.
Der unbedenkliche Verkehr von Insekten setzt einen eindeutigen Nachweis auf der Zutatenliste voraus. In Deutschland muss sowohl der lateinische als auch der deutsche Name und auch die Form des enthaltenden Insekts auf der Zutatenliste von verpackten Lebensmitteln angegeben werden. Dazu zählt auch die Angabe von Allergenen.
Schon seit dem Jahr 1997 regelt die „Novel-Food-Verordnung“ der EU den sicheren Umgang mit neuartigen Lebensmitteln. Jedes Insekt, das auf den Markt gelangen soll, muss im Rahmen der Novel-Food-Verordnung eine Zulassung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchlaufen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist so eine Wahlfreiheit gegeben. Diejenigen, die Insekten gerne essen möchten, sollen dies ohne Gesundheitsrisiken sicher tun können. Dafür plädierte Artur Auernhammer in seiner Rede im Plenum.

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