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Beschluss zur EU-Asylreform: ErsteSchritte in die richtige Richtung

Vor wenigen Wochen erzielte der Rat der EU-Innenminister eine Einigung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Der Beschluss dient nun als Arbeitsgrundlage für den Trilog zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission, an dessen Ende dann ein Gesetz stehen wird. Die erzielte Einigung beinhaltet vor allem verpflichtende – von der Union lange geforderte – Grenzverfahren für ankommende Migranten, wodurch schneller und noch an den EU-Außengrenzen entschieden werden soll, ob ein Schutzbedarf besteht. Außerdem wurde das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ eingeführt und ein verpflichtender, aber flexibler, Verteilungsmechanismus für die ankommenden Migrantinnen und Migranten verabredet.

Dieser Beschluss geht in die richtige Richtung, wird jedoch voraussichtlich nicht dazu beitragen, die illegale Migration wirklich bekämpfen zu können. Auch die Möglichkeit, dass sich Staaten von ihrer Pflicht zur Aufnahme von Geflüchteten „freikaufen“ können, kann über kurz oder lang zu Problemen führen. „Das Problem an diesem Beschluss ist, dass er frühestens im kommenden Jahr in Kraft treten wird. Unsere Kommunen benötigen aber jetzt Hilfe und Unterstützung, da vielerorts die Überlastung droht. Hier darf sich die Bundesregierung nicht wegducken, sondern muss endlich wirklich handeln!“, so Artur Auernhammer dazu.

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