Aller Kritik zum Trotz: Die Ampel-Mehrheit im Bundestag hat im September das Heizungsverbotsgesetz beschlossen. Zur Erinnerung: Vor zwei Monaten hatte das Verfassungsgericht der Ampel die Hauruck-Abstimmung über ihr Heizungsverbotsgesetz untersagt.
Die höchsten deutschen Richter hatten der Ampel aufgetragen, dass der Bundestag dieses Gesetz beraten können muss, bevor es zu einer Verabschiedung kommt. Diesen Auftrag aus Karlsruhe hat die Ampel nicht erfüllt. Seit der Eilentscheidung des Verfassungsgerichts hat es keine einzige Beratung zum Heizungsverbotsgesetz im Parlament gegeben. Dabei kann die Ampel nicht einmal erklären, wie viel CO2-Einsparung durch dieses Gesetz tatsächlich stattfinden soll.
Das Heizungsverbotsgesetz der Ampel ist falsch und muss rückgängig gemacht werden!
SPD, Grüne und FDP haben also ein Gesetz durch den Bundestag gepeitscht, das nicht beraten worden ist, von dem sie nicht sagen können, welche Wirkung sich damit erzielen lässt. Nur eines wissen wir sicher: Dieses Heizungsverbotsgesetz wird zu erheblichen Kosten bei den Bürgerinnen und Bürgern führen und verunsichert die Bevölkerung, so Artur Auernhammer.
Für CDU/CSU ist klar: Das Heizungsverbotsgesetz der Ampel ist falsch und es ist nicht reparierbar und die Union wird dieses Gesetz rückgängig machen, sobald sie die Möglichkeit dazu hat.