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Selbstbestimmungsgesetz: Fragwürdige Identitätspolitik ist ein klarer Verstoß gegen die Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes

Am Ende der ersten Sitzungswoche im April beschloss der Deutsche Bundestag mit einer Mehrheit aus den Reihen der Ampel-Koalition das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“. Mit ihm zielt die Ampelregierung auf eine Reform des veralteten Transsexuellengesetzes ab. Das nun beschlossene Gesetz entpuppt sich jedoch als Teil einer fragwürdigen Identitätspolitik seitens der Ampel. Vorherige Bedenken fanden keine Berücksichtigung, wodurch der jetzt verfolgte Ansatz eine unausgewogene und einseitige Lösung zu einem komplexen Sachverhalt darstellt. Biologisches und soziales Geschlecht werden mit ihm voneinander entkoppelt und dem individuellen Belieben hingegeben. Der einschneidende Schritt des Wechsels des eigenen Geschlechts wird damit verleugnet und rechtliche Unsicherheit für Betroffene geschaffen.

Dass Kinder und Jugendliche ohne angemessene Beratung ihr rechtliches Geschlecht ändern können, lehnt Artur Auernhammer entschieden ab. Besonders besorgniserregend ist, dass Kinder und Jugendliche nun ohne angemessene Beratung ihr rechtliches Geschlecht ändern können, was einen klaren Verstoß gegen die Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes darstellt. Im Nachgang an die Abstimmung äußert sich Artur Auernhammer: „Den in dem „Selbstbestimmungsgesetz“ verfolgten Ansatz lehne ich entschieden ab. Dieses Gesetz bietet keine verantwortungsvolle Lösung und greift zu kurz. Ein angemessener rechtlicher Rahmen muss den Interessen der betroffenen Personengruppen auch unter Einbeziehung der gesellschaftlichen und rechtlichen Folgen gerecht werden und den Kinder- und Jugendschutz in jedem Falle wahren.“

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