Zum „Global Compact for Migration“ erklärt derBundestagsabgeordnete Artur Auernhammer:

„Der „Global Compact for Migration“ ist unbedingt zu unterstützen. Er stellt eine politische Grundlage für eine global gesteuerte und sichere Migration dar. Insbesondere die Migration aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse und sich verändernder klimatischer Bedingungen wird uns vor weitere große Herausforderungen stellen. Diese Probleme können wir nicht rein nationalstaatlich lösen. Gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen Deutschlands mit Migration in den letzten Jahren ist es aus meiner Sicht wichtig, das Thema global zu diskutieren. Daher macht es Sinn, dass sich die UN-Mitgliedstaaten mit der Frage der Migration befassen, auch wenn die Absichtserklärung rechtlich nicht bindend ist.

Der Pakt soll als politisches Rahmendokument eine umfassende globale Zusammenarbeit von Herkunfts-, Transit- und Zielländern beider Steuerung von Migrationsprozessen fördern. Damit sollen vor allem unsere internationalen Partner eine größere Verantwortung beim Umgang mit Migration übernehmen. Ich finde es in diesem Zusammenhang sehr bedauerlich, dass sich inzwischen mehrere Länder zurückgezogen haben.

Deutschland hat sich bereits im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu einer humanitären Behandlung und Versorgung von Flüchtlingen verpflichtet. Wir haben ein großes Interesse daran, die Standards vor allem in den nicht-europäischen Ländern zu verbessern. Der „Global Compact for Migration“ bietet die Möglichkeit, diese Standards, die Deutschland ohne hinfast ausnahmslos erfüllt, schrittweise auch in anderen Ländern einzuführen.Dies wird den Anreiz einer Migration nach Deutschland, allein um hier von der guten Versorgung profitieren zu können, senken und so langfristig eine positive Wirkung haben.

In dem Pakt geht es an keiner Stelle um grenzenlose Zuwanderung. Ganz im Gegenteil zielt der GCM darauf ab, sichere, geordnete und legale Migration zu steuern und illegale Migration zu reduzieren. Auf deutschen Wunsch wurde z.B. ein Augenmerk auf die Bekämpfung von Fluchtursachen in Herkunftsstaaten gelegt.

Aus innenpolitischer bzw. migrationspolitischer Sicht war es uns außerdem wichtig, dass mehrere für Deutschland prioritäre Prinzipien verankert wurden. Dazu zählen unter anderem

  • die Wahrung nationaler Souveränität in Grenz- und Sicherheitsfragen einschließlich möglicher Strafbarkeit der illegalen Einreise;
  • die grundsätzliche Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Migration;
  • die Bekräftigung der Bedeutung und der konsequenten Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationspolitik als Folge der völkerrechtlichen Rückübernahmeverpflichtung von eigenen Staatsbürgern;
  • die Bekräftigung, dass keine Verpflichtung besteht,illegalen Migranten einen legalen Status zu verleihen. Es gibt lediglich eine entsprechende unverbindliche Empfehlung für Einzelfälle, die im öffentlichen Interesse liegen und insbesondere der Integration dienen.“
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